Elterninfos
Beratungsgespräch Übertrittsverfahren
Übertrittsverfahren Anmeldebogen Beratungsgespräch1.07 MB
Entschuldigung bei Krankheit
Die Krankmeldung Ihres Kindes muss bis spätestens 7:30 Uhr über die App "Schulmanager" erfolgen. Ab dem dritten Tag der Abwesenheit in der Grundschule muss der Klassenlehrkraft unaufgefordert ein Attest abgegeben werden. Für die Organisation und Abholung der Hausaufgaben oder für das Nachholen des verpassten Unterrichts sind die Eltern verantwortlich. Bitte sprechen Sie die Klassenlehrkraft Ihres Kindes an.
Aufgrund der aktuelle Situation sehen wir bis auf Weiteres von der ärztlichen Attestpflicht ab.
Wenn ein Kind unentschuldigt fehlt und telefonisch niemand erreichbar ist, so ist die Schule verpflichtet die Polizei einzuschalten.
Bitte teilen Sie der Schule umgehend mit, wenn Ihr Kind an einer der folgenden Krankheiten erkrankt ist (Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz): Läuse, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Röteln, Ringelröteln, Influenza, Rotaviren und Keime bei Kindern unter 6 Jahren.